Fortbildungen und Lizenzverlängerungen

Der BVDG und seine Landesverbände bieten Fortbildungen zu verschiedenen Bereichen an. Für eine Lizenzverlängerung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Lizenz ist eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 15 Unterrichtseinheiten (UE) notwendig. Auf C-Lizenz Niveau können die Weiterbildungen auch von den Landesverbänden durchgeführt werden. Auf B- und A-TrainerInnenniveau werden die Fortbildungen vom BVDG durchgeführt.

 

Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch das Fortbildungsangebot der Trainerakademie Köln oder der Coaches Corner am Olympiastützpunkt Bayern.

 

Eine Anerkennung externer Weiterbildungen muss im Voraus schriftlich beim BVDG beantragt werden und wird im Einzelfall geprüft.

 

Gültigkeitsdauer der Lizenzen:

  • A-Lizenz: 2 Jahre
  • B-Lizenz: 3 Jahre
  • C-Lizenz: 4 Jahre

 

Zur Verlängerung von Lizenzen, müssen unter Leistungssportlizenzen@bvdg-online.de folgende drei Dokumente eingereicht werden:

  • neu unterschriebener Ehrenkodex,
  • gültiger Erste-Hilfe-Schein (bei Verlängerung nicht älter als 4 Jahre) und
  • Nachweis über 15 UE Fortbildung.

 

Zur Lizenzreaktivierung, von nicht mehr gültigen Lizenzen, müssen Fortbildungen von 30 UE nachgewiesen werden. Ebenso werden hier Erste-Hilfe-Schein und neu unterschriebener Ehrenkodex benötigt.

 

Auch bei der Neuausstellung von Lizenzen müssen die folgenden Dokumente unter o. g. Mail eingereicht werden:

  • neu unterschriebener Ehrenkodex und
  • gültiger Erste-Hilfe-Schein (bei erster Lizenz: nicht älter als 2 Jahre; bei Wechsel in neue Lizenzstufe: nicht älter als 4 Jahre).

 

Falls du noch weitere Fragen hast, findest du hier unsere FAQs.