1. Brauche ich ein Sportstudium oder eine ähnliche Qualifikationen, um eine DOSB Lizenz zu absolvieren?

Nein. Ein Sportstudium oder ähnliche Qualifikationen sind wünschens- bzw. empfehlenswert, aber keine Zulassungsvoraussetzung.

2. Muss ich ein/e aktive/r Gewichtheber/in (gewesen) sein, um eine Lizenz zu erwerben?

Eine aktive oder vergangene Partizipation in den Wettbewerbsstrukturen des Gewichthebens ist keine Voraussetzung. Dennoch sollten angehende TrainerInnen gewillt sein, sich ein Grundverständnis für die Sportart und ihre Bewegungsläufe anzueignen.

3. Welche Voraussetzungen müssen für eine Lizenzneuausstellung erfüllt sein?

Zur Neuausstellung einer Lizenz muss ein unterschriebener Ehrenkodex sowie ein Erste-Hilfe-Schein, welcher nicht älter als zwei Jahre sein darf, vorliegen. Diese Unterlagen werden in der Regel mit Ausstellung der ersten Lizenzstufe (C-Lizenz) eingefordert.

Bei Wechsel in eine neue Lizenzstufe (B- und A-Lizenzen) muss der Erste-Hilfe-Schein, wie bei einer Lizenzverlängerung, nicht älter als 4 Jahre sein.

Ab dem 01.01.24 muss zur Verlängerung einer Lizenz der Ehrenkodex neu unterschrieben und per Mail eingereicht werden.

4. Muss ich meinen Erste-Hilfe-Schein regelmäßig aktualisieren?

Seit dem 01.01.24 ist es verpflichtend den Erste-Hilfe-Schein spätestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Der Erste-Hilfe-Schein darf zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als vier Jahre sein.

Bitte sendet eine Kopie des Erste-Hilfe-Scheins, zusammen mit der Verlängerungsanfrage, per Mail an leistungssportlizenzen@bvdg-online.de

Bitte beachtet, dass keine Online-Kurse akzeptiert werden können.

5. Brauche ich eine Vereinszugehörigkeit?

Die Vereinszugehörigkeit ist wünschenswert, aber nicht zwangsläufig notwendig.

6. Wo kann ich die verschiedenen DOSB-Lizenzstufen absolvieren?

Die DOSB C-TrainerInnen-Ausbildung ist Aufgabe der Landesverbände. Für entsprechende Lehrgänge schauen Sie bitte auf die Internetseiten der Landesfachverbände der Bundesländer oder unter https://academy.german-weightlifting.de/c-lizenz-olympischer-zweikampf/. Es ist auch möglich, eine C-Lizenz außerhalb des eigenen Bundeslandes zu erwerben. Dies spielt bei der Lizenzausstellung keine Rolle.

 

Die DOSB B- und A-TrainerInnen Ausbildungen obliegen dem Bundesverband. Eine B-TrainerInnen-Ausbildung findet in der Regel einmal im Jahr und eine A-TrainerInnen-Ausbildung alle vier Jahre statt. Aktuelle Termine dazu finden Sie hier: Termine

7. Wie lange ist meine Lizenz ab Ausstellungsdatum gültig?
  • C-Lizenz = 4 Jahre
  • B-Lizenz = 3 Jahre
  • A-Lizenz = 2 Jahre

Die konkrete Gültigkeitsdauer können Sie außerdem auf Ihrer ausgestellten Lizenz nachlesen.

8. Wird meine Lizenz automatisch verlängert?

Nein. Bitte senden Sie Ihre Verlängerungsanfrage inkl. den Weiterbildungsnachweise(n) als Anhang per E-Mail direkt an leistungssportlizenzen@bvdg-online.de. Bitte sehen sie von Einsendungen auf dem Postweg ab.

9. Wie viele Unterrichtseinheiten (UE) benötige ich für eine Lizenzverlängerung?

15 UE

10. Welche Weiterbildungen kann ich zur Lizenzverlängerung wahrnehmen?

Für eine Verlängerung der C-Lizenz (=1.Lizenzstufe) werden alle Weiterbildungen der Landesfachverbände anerkannt. Auch Fortbildungen der Landessportbünde werden akzeptiert.

Die B- und A-Lizenzen (= 2. und 3. Lizenzstufe) können lediglich mit der bundesweiten TrainerInnen-Weiterbildung des BVDG verlängert werden. Diese findet einmal jährlich in Präsenz als auch online über eine Lernplattform statt. Aktuelle Termine finden sie hier: Termine

 

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungen einen entsprechenden Bezug zu ihrer Lizenz aufweisen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Leistungssportlizenzen NICHT mit Weiterbildungen verlängert werden können, auf denen „Breitensport“ vermerkt ist. Weiterhin dürfen sich Weiterbildungsthemen zur Beantragung einer Verlängerung nicht wiederholen.

 

A- und B-Lizenzen können nur in besonderen Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger Absprache mit einer anderen Weiterbildung als der des Bundesverbandes verlängert werden; eine spätere Anerkennung ist ausgeschlossen.

 

Hinweis: Die UE zur Verlängerung des Ersten-Hilfe-Scheines können NICHT zur Verlängerung der Trainer-Lizenzstufen angerechnet werden.

11. Wann muss ich Weiterbildungen zur Verlängerung besuchen?

Weiterbildungen zur Lizenzverlängerung können im gesamten Gültigkeitszeitraum besucht werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen.

12. Kann ich zu einer niedrigeren Lizenzstufe zurückwechseln?

Ja. Es ist möglich, von beispielsweise einer B- zu einer C-Lizenz zu wechseln. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Lizenz noch gültig ist. Andernfalls müssen die 30UE für eine Reaktivierung vorab abgeleistet werden.

13. Wie wird meine Lizenz verlängert?

Die Lizenzen müssen im Lizenzmanagementsystem (LIMS) des DOSB verlängert werden. Auf dieses System hat nur der Bundesverband Zugriff. Lizenzausstellungen sowie Lizenzverlängerungen müssen von dem/der entsprechenden SachbearbeiterIn des BVDG durchgeführt werden. Für Breitensportlizenzen wenden sie sich bitte mit den entsprechenden Weiterbildungsnachweisen per Mail an die Geschäftsstelle. Für Leistungssportlizenzen ist die Leistungssport gGmbH zuständig. Bitte sehen sie von Einsendungen auf dem Postweg ab.

14. Ab wann kann ich meine Lizenz zur Verlängerung einreichen?

Drei Monate vor Lizenzablauf lässt das LIMS-System eine Verlängerung zu. Wir bitten darum davon abzusehen, eine Lizenzverlängerungsanfrage vor diesem Zeitraum einzusenden.

15. Wie lange dauert die Lizenzbearbeitung?

Je nach Arbeitsvolumen liegt die Bearbeitungsdauer zwischen zwei und acht Wochen.

16. Was kostet eine Lizenzverlängerung?

Bei der Verlängerung entsteht eine Bearbeitungsgebühr, die abhängig von der Lizenzstufe variiert:

  • C-Lizenz: 25€
  • B-Lizenz: 20€
  • A-Lizenz: 20€
17. Meine Lizenz ist bereits abgelaufen. Was jetzt?

Es wird eine Karenzzeit von einem Quartal (= 3 Monate) gewährt. Danach muss die Lizenz reaktiviert werden. Hierfür werden 30 UE benötigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch in begründeten Einzelfällen keine Ausnahmen möglich sind.

18. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen für die Vergabe der Lizenzen, z.B. aufgrund von Erfahrung, Alter oder Ehrenamt?

Nein, für die Vergabe der Trainerlizenzen gelten einheitliche Kriterien, unabhängig von Erfahrung, Alter oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Alle Trainerinnen und Trainer müssen die festgelegten Anforderungen erfüllen, einschließlich des Nachweises einer gültigen Erste-Hilfe-Ausbildung.

19. Warum hat sich meine Lizenznummer geändert?

Es gibt zwei mögliche Gründe, warum sich Ihre Lizenznummer geändert hat:

a. Nach der Einführung des LIMS-Systems wurden alle Lizenzen in das System importiert und haben dabei eine DOSB-Lizenznummer erhalten.

b. Falls Ihre Lizenz einem Landesverband zugeordnet wurde, hat sich lediglich das Kürzel in Ihrer Lizenznummer geändert.