1. Brauche ich ein Sportstudium oder eine ähnliche Qualifikationen, um eine DOSB Lizenz zu absolvieren?

Nein. Ein Sportstudium oder ähnliche Qualifikationen sind wünschens- bzw. empfehlenswert, aber keine Zulassungsvoraussetzung.

2. Muss ich ein/e aktive/r Gewichtheber/in (gewesen) sein, um eine Lizenz zu erwerben?

Eine aktive oder vergangene Partizipation in den Wettbewerbsstrukturen des Gewichthebens ist keine Voraussetzung. Dennoch sollten angehende TrainerInnen gewillt sein, sich ein Grundverständnis für die Sportart und ihre Bewegungsläufe anzueignen.

3. Welche Voraussetzungen müssen für eine Lizenzneuausstellung erfüllt sein?

Zur Neuausstellung einer Lizenz muss ein unterschriebener Ehrenkodex sowie ein Erste-Hilfe-Schein, welcher nicht älter als zwei Jahre sein darf, vorliegen. Diese Unterlagen werden in der Regel mit Ausstellung der ersten Lizenzstufe (C-Lizenz) eingefordert.

Ab dem 01.01.24 muss zur Verlängerung einer Lizenz der Ehrenkodex neu unterschrieben und eingereicht werden.

4. Muss ich meinen Erste-Hilfe-Schein regelmäßig aktualisieren?

Seit dem 01.01.24 ist es verpflichtend den Erste-Hilfe-Schein spätestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Der Erste-Hilfe-Schein darf zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als vier Jahre sein.

Bitte beachtet, dass keine Online-Kurse akzeptiert werden können.

5. Brauche ich eine Vereinszugehörigkeit?

Die Vereinszugehörigkeit ist wünschenswert, aber nicht zwangsläufig notwendig.

6. Wo kann ich die verschiedenen DOSB-Lizenzstufen absolvieren?

Die DOSB C-TrainerInnen-Ausbildung ist Aufgabe der Landesverbände. Für entsprechende Lehrgänge schauen Sie bitte auf die Internetseiten der Landesfachverbände der Bundesländer oder unter https://academy.german-weightlifting.de/c-lizenz-olympischer-zweikampf/. Es ist auch möglich, eine C-Lizenz außerhalb des eigenen Bundeslandes zu erwerben. Dies spielt bei der Lizenzausstellung keine Rolle.

Die DOSB B- und A-TrainerInnen Ausbildungen obliegen dem Bundesverband. Eine B-TrainerInnen-Ausbildung findet in der Regel einmal im Jahr und eine A-TrainerInnen-Ausbildung alle vier Jahre statt. Aktuelle Termine dazu finden Sie hier: Termine Aus- und Weiterbildungen

7. Wie lange ist meine Lizenz ab Ausstellungsdatum gültig?

  • C-Lizenz = 4 Jahre
  • B-Lizenz = 3 Jahre
  • A-Lizenz = 2 Jahre

Die konkrete Gültigkeitsdauer können Sie außerdem auf Ihrer ausgestellten Lizenz nachlesen.

8. Wird meine Lizenz automatisch verlängert?

Nein. Bitte senden Sie Ihre Verlängerungsanfrage inkl. den Weiterbildungsnachweise(n) als Anhang per E-Mail direkt an leistungssportlizenzen@bvdg-online.de. Bitte sehen sie von Einsendungen auf dem Postweg ab.

9. Wie viele Unterrichtseinheiten (UE) benötige ich für eine Lizenzverlängerung?

15 UE

10. Welche Weiterbildungen kann ich zur Lizenzverlängerung wahrnehmen?

Für eine Verlängerung der C-Lizenz (=1.Lizenzstufe) werden alle Weiterbildungen der Landesfachverbände anerkannt. Auch Fortbildungen der Landessportbünde werden akzeptiert. Bitte achten Sie darauf, dass die Fortbildungen einen entsprechenden Bezug zu ihrer Lizenz aufweisen. Weiterhin dürfen sich Weiterbildungsthemen zur Beantragung einer Verlängerung nicht wiederholen.

Die B- und A-Lizenzen (= 2. und 3. Lizenzstufe) können lediglich mit der bundesweiten TrainerInnen-Weiterbildung des BVDG verlängert werden. Diese findet einmal jährlich in Präsenz als auch online über eine Lernplattform statt. Aktuelle Termine finden sie hier: Termine Aus- und Weiterbildungen

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungen einen entsprechenden Bezug zu ihrer Lizenz aufweisen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Leistungssportlizenzen NICHT mit Weiterbildungen verlängert werden können, auf denen „Breitensport“ vermerkt ist.

Hinweis: Die UE zur Verlängerung des Ersten-Hilfe-Scheines können NICHT zur Verlängerung der Trainer-Lizenzstufen angerechnet werden.

11. Wann muss ich Weiterbildungen zur Verlängerung besuchen?

Weiterbildungen zur Lizenzverlängerung können im gesamten Gültigkeitszeitraum besucht werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen.

12. Kann ich zu einer niedrigeren Lizenzstufe zurückwechseln?

Ja. Es ist möglich, von beispielsweise einer B- zu einer C-Lizenz zu wechseln. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Lizenz noch gültig ist. Andernfalls müssen die 30UE für eine Reaktivierung vorab abgeleistet werden.

13. Wie wird meine Lizenz verlängert?

Die Lizenzen müssen im Lizenzmanagementsystem (LIMS) des DOSB verlängert werden. Auf dieses System hat nur der Bundesverband Zugriff. Lizenzausstellungen sowie Lizenzverlängerungen müssen von dem/der entsprechenden SachbearbeiterIn des BVDG durchgeführt werden. Für Breitensportlizenzen wenden sie sich bitte mit den entsprechenden Weiterbildungsnachweisen per Mail an die Geschäftsstelle. Für Leistungssportlizenzen ist die Leistungssport gGmbH zuständig. Bitte sehen sie von Einsendungen auf dem Postweg ab.

14. Ab wann kann ich meine Lizenz zur Verlängerung einreichen?

Drei Monate vor Lizenzablauf lässt das LIMS-System eine Verlängerung zu. Wir bitten darum davon abzusehen, eine Lizenzverlängerungsanfrage vor diesem Zeitraum einzusenden.

15. Wie lange dauert die Lizenzbearbeitung?

Je nach Arbeitsvolumen liegt die Bearbeitungsdauer zwischen zwei und acht Wochen.

16. Was kostet eine Lizenzverlängerung?

Bei der Verlängerung entsteht eine Bearbeitungsgebühr, die abhängig von der Lizenzstufe variiert:

  • C-Lizenz: 25€
  • B-Lizenz: 20€
  • A-Lizenz: 20€

17. Meine Lizenz ist bereits abgelaufen. Was jetzt?

Es wird eine Karenzzeit von einem Quartal (= 3 Monate) gewährt. Danach muss die Lizenz reaktiviert werden. Hierfür werden 30 UE benötigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch in begründeten Einzelfällen keine Ausnahmen möglich sind.

Stand: 01/2024